Referenzzinssatz für Girokonten

Wir wollen, dass unsere Entscheidungen für Sie nachvollziehbar sind. Deshalb koppeln wir die Anpassung Ihrer Sollzinsen seit dem 01.08.2022 an die Entwicklung eines amtlich festgestellten Referenzzinssatzes. Als Basis für künftige Zinsanpassungen auf Ihrem Girokonto dient der Zinssatz der EZB für Hauptrefinanzierungsgeschäfte (SU0202) zum Stand vom 01.08.2022.

Die Überprüfung des Zinssatzes erfolgt monatlich zum 1. Arbeitstag. Änderungen des Referenzzinssatzes werden in vollem Umfang weitergegeben und führen ab dem Tag der Überprüfung zur Anpassung Ihres Sollzinses. Der Verlauf ist aus den vierteljährlichen Zinsabrechnungen ersichtlich.

Mit dieser Regelung wollen wir für Sie die größtmögliche Transparenz zur Entwicklung Ihres Sollzinssatzes sicherstellen.

Übersicht über unsere Kontomodelle

Konditionen bei Inanspruchnahme der eingeräumten Kontoüberziehung
  KontoKlassik KontoDigital KontoKomfort Mein Konto
Sollzinssatz für eingeräumte Überziehungsmöglichkeiten (Dispositionskredite) 14,75 % 14,75 % 14,75 % 14,75 %
Sollzinssatz für geduldete Kontoüberziehung
(den Dispo übersteigende oder vorübergehend geduldete Kontoüberziehung)
14,75 % 14,75 % 14,75 % 14,75 %

Hinweis bei längerer Nutzung des Dispositionskredites

Wir möchten unsere Kunden stets über die für sie kostengünstigsten Finanzierungsalternativen informieren. Sollten Sie Ihre eingeräumte Kontoüberziehung über einen Zeitraum von drei Monaten zu durchschnittlich mehr als 50 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages in Anspruch nehmen, weisen wir Sie hierauf hin. Denn der Dispositionskredit dient dazu, die finanzielle Flexibilität kurzfristig zu verbessern und sollte lediglich kurzfristig genutzt werden. Für unsere Kunden, die den Dispositionskredit über einen längeren Zeitraum nutzen, existieren gegebenenfalls Kreditprodukte, die für den konkreten Finanzierungsbedarf kostengünstiger sind. Falls dies auf Sie zutrifft, macht der Hinweis Sie auf eine bereits längere Inanspruchnahme des Dispositionskredites aufmerksam und sensibilisiert Sie für die damit verbundenen Kosten. Wir übermitteln den Hinweis zeitgleich mit dem jeweils aktuellen Rechnungsabschluss, der unter anderem Angaben zu den angefallenen Sollzinsen enthält. Darüber hinaus enthält der Hinweis auch eine Angabe zum aktuellen Sollzinssatz der Volksbank Brenztal eG für Dispositionskredite.

 

Neue Regelungen

Für die Volksbank Brenztal eG hat die Kundenberatung einen sehr hohen Stellenwert. Einzelne Aspekte der seit März 2016 wirksamen gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Angebot von Dispositionskrediten waren bei uns bereits zuvor gängige Praxis. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus bietet die Volksbank Brenztal eG ihren Kunden ergänzende Informationen im Zusammenhang mit der Nutzung des Dispositionskredites.

 

Die neuen gesetzlichen Beratungspflichten

Bei Dispositionskrediten unterbreiten wir unseren Kunden ein Beratungsangebot, wenn sie ihre eingeräumte Kontoüberziehung

  • ununterbrochen über einen Zeitraum von sechs Monaten in Anspruch genommen haben bzw.
  • durchschnittlich in Höhe eines Betrages in Anspruch genommen haben, der 75 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages übersteigt.

Wir unterbreiten unseren Kunden bei einer geduldeten Überziehung ein Beratungsangebot, wenn

  • die Kunden eine Überziehung ununterbrochen über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten in Anspruch genommen haben bzw.
  • der durchschnittliche Überziehungsbetrag die Hälfte des durchschnittlichen monatlichen Geldeingangs innerhalb der letzten drei Monate auf dem Konto übersteigt.

In dem Beratungsgespräch werden – entsprechende Bonität vorausgesetzt – kostengünstigere Finanzierungsalternativen geprüft. Wir klären unsere betroffenen Kunden über die Folgen der weiteren Nutzung der Überziehungsmöglichkeiten auf und geben gegebenenfalls Hinweise zu weiteren, geeigneten Beratungseinrichtungen.